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Aus für Finanzierungen über Nachrangdarlehen?
Ein kürzlich ergangenes Urteil des LGZ Graz stellt die rechtliche Zulässigkeit von qualifizierten Nachrangdarlehen als Crowdinvestingform in Frage. Das Gericht vertrat unter anderem die Ansicht, dass qualifizierte Nachrangklauseln in Verbraucherkreditverträgen immer dann als gröblich benachteiligend anzusehen sind, wenn der Kreditgeber nicht am Unternehmenserfolg des Kreditnehmers partizipiert. Ein hoher Zinssatz allein könne das durch die qualifizierte Nachrangklausel entstehende Missverhältnis nicht kompensieren. Folgt man dieser Ansicht, würde dies wohl das Ende des qualifizierten Nachrangdarlehens als Crowdinvestingform bedeuten.
A judgment of the regional court Graz has lately been challenging one of the most popular forms of crowdinvesting – the concept of subordinated loans. It has been held that qualified subordinate agreements included in consumer-loan-contracts constitute a gross disadvantage for consumers if they are not participating in the company’s success. Also a higher interest rate should not be sufficient to offset the imbalance caused by such a clause. If one would follow the court’s legal evaluation, this might effectively spell the end of subordinated loans as a...