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SWK 25, 1. September 2002, Seite S 674

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Umwandlungsbedingter Verlustvortragsübergang

UmS 123/25/02: Zum Gesamthandvermögen einer A und B seit vielen Jahren je zur Hälfte gehörenden Mitunternehmerschaft gehört u. a. eine hundertprozentige Beteiligung an einer betriebsführenden GmbH. Nach der schenkungsweisen Abtretung des Mitunternehmeranteils durch A an B beschließt der nunmehrige Einzelunternehmer B die verschmelzende Umwandlung der vortragsfähige Verluste besitzenden GmbH nach dem UmwG. Gehen die Verluste auf B über?

Antwort: Teilweise. Nach § 10 Z 1 UmgrStG ist auf Verluste der umzuwandelnden GmbH unter anderem § 10 Z 1 lit. a UmgrStG (objektbezogener Verlustvortragsübergang) anzuwenden. Der objektbezogene vortragsfähige Verlust ist nach § 10 Z 1 lit. b UmgrStG den Rechtsnachfolgern nach Maßgabe ihrer Beteiligung an der GmbH im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch zuzurechnen. B könnte daher als Alleingesellschafter den gesamten Verlust übernehmen, allerdings sieht § 10 Z 1 lit. c UmgrStG vor, dass sich das Ausmaß der objektbezogenen Verluste der übertragenden GmbH um jene Anteile verringert, die vor Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworben worden sind. Auf Grund der Anteilsvereinigung ist zwar die Mitunternehmerschaft...

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