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SWK 25, 1. September 2002, Seite S 673

Sonderausgaben für Wohnraumsanierung

Keine Sonderausgaben bei „Untermieter" bei Weiterverrechnung der Sanierungskosten durch den Hauptmieter

Im Berufungsfall beantragte (und erhielt in der Folge) der Mieter der Wohnung einen Zuschuss nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz für eine weitgehende architektonische Umgestaltung zweier zusammengelegter Wohnungen und erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Wohnung sein ständiger Hauptwohnsitz sei. In der Folge wurde dem Mieter von der Bank ein Kredit gewährt, bei dem sein Sohn Bürge ist. Die Rechnungen der Professionisten wurden dem Hauptmieter gelegt. Der Sohn des Mieters stellte anlässlich seiner gegen den Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung für den Fall der steuerlichen Nichtanerkennung der Aufwendungen für seinen in ein anderes Bundesland verlegten Hauptwohnsitz eventualiter den Antrag, die Aufwendungen für die Umbauarbeiten in der Wiener Wohnung als Sonderausgabe, anzuerkennen.

Grundsätzlich sind Aufwendungen unabhängig vom Rechtstitel, unter dem die Benutzung des Wohnraumes erfolgt, als Sonderausgaben abzugsfähig. Jedoch muss die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen vorgenommen werden (LStR Rz. 523, 524). Der Nachweis einer derartigen Nutzung konnte...

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