TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2002, Seite S 672

Bauherrenmodelle und Liebhaberei

Quasiwohnungseigentum führt zur Liebhabereivermutung

Gerhard Kohler

Der VwGH hat sich im Erk. vom , 96/13/0191, mit der Frage der Liebhaberei bei einem Bauherrenmodell beschäftigt. 28 Anleger, die im Anhang zum Erkenntnis auch namentlich angeführt werden (sodass ein Immobilieninsider auf Grund des beteiligten Steuerberaters und Baumeisters etc. gleich weiß, um welche Immobiliengruppe es sich handelt) haben 1990 eine Liegenschaft erworben, um darauf ein Wohnhaus mit 32 Wohnungen und zwei Geschäftslokalen zu errichten. Obwohl die Eigenmittel 34 % betrugen, konnte die Bauherrengemeinschaft erst im 26. Jahr bzw. unter Einbeziehung einer anfangs nicht vorgesehenen Sondertilgung bereits im 12. Jahr einen Gesamtüberschuss erzielen. Der VwGH bestätigte die Liebhaberei.

Im dem am abgeschlossenen Miteigentumsvertrag war vorgesehen, dass die Begründung von Wohnungseigentum vor dem der Einstimmigkeit bedürfe. Im Miteigentumsvertrag sind jene Miteigentümer, denen laut Miteigentümerliste bei Begründung von Wohnungseigentum eine bestimmte Einheit zuzuordnen sei, berechtigt, von den übrigen Miteigentümern die Begründung von Wohnungseigentum an diesen Einheiten zu verlangen. Für diesen Fall erteilten die übrigen Miteigentümer bereits am ihre unwiderrufliche Zusti...

Daten werden geladen...