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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite 63

EuGH: Begriff Quellensteuer

Ertragsteuern: Begriff der Quellensteuer nach der Mutter/Tochter-RL

Urteilstenor des EuGH:

„Es stellt einen Steuerabzug an der Quelle im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Mutter/Tochter-RL dar, wenn das nationale Recht vorschreibt, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft (eine Aktiengesellschaft oder eine entsprechende Gesellschaft) an ihre Muttergesellschaft für die Bestimmung der steuerbaren Gewinne der Tochtergesellschaft deren gesamter Reingewinn einschließlich der Einkünfte, die einer besonderen, zum Erlöschen der Steuerschuld führenden Besteuerung unterliegen, sowie der nicht steuerbaren Einkünfte berücksichtigt wird, obwohl diese beiden Arten von Einkünften nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verblieben und nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden."

( Athinaïki Zythopiia AE, Vorabentscheidungsersuchen des griechischen Dioikitiko Protodikeio Athinon)

Anmerkung: Der dem Urteil des EuGH zugrunde liegende Rechtsstreit betraf eine Regelung des griechischen Steuerrechts, wonach es anlässlich der Gewinnausschüttung einer griechischen Gesellschaft an eine Gesellschaft in ein...

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