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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite S 742

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Beseitigung einer nachträglich drohenden Äquivalenzverletzung bei Einbringung

UmS 129/28/02: Anlässlich der Einbringung aller Mitunternehmeranteile an einer KG gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen wurde der objektbezogene vortragsfähige Verlust einzelner Mitunternehmer mitübertragen und dessen Wert im Umtauschverhältnis mitberücksichtigt. Betriebsprüfungsbedingt haben sich die übertragenen vortragsfähigen Verluste geändert, sodass sich nachträglich das Umtauschverhältnis objektiv als unrichtig bestimmt herausstellt. Kann trotz Fehlens einer Steuerklausel (vgl. URS 412) die drohende Äquivalenzverletzung verhindert werden?

Antwort: Ja. Auszugehen ist davon, dass das anlässlich der Durchführung der Einbringung bestimmte Umtauschverhältnis aus der damaligen Sicht äquivalente Beteiligungsverhältnisse ergeben hat. Ergibt sich auf Grund einer nur einzelne Mitunternehmer betreffenden behördlichen Maßnahme eine Korrektur des übergehenden Verlustvortrages, stellt sich erst auf Grund dieser Maßnahme heraus, dass das vereinbarte Umtauschverhältnis nicht mehr stimmt. Es muss u. E. unabhängig vom Bestehen einer Steuerklausel eine äquivalenzwahrende Anpassung möglich sein, da eine solche a...

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