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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite 740

Kürzung um Subventionen und Spenden

Die Ermittlung des begünstigten Betrages wird schwierig

Gerhard Kohler

Nach den ersten Informationen aus dem BMF war man überrascht, wie unbürokratisch die steuerliche Hilfe für Hochwasseropfer über die Bühne gehen sollte. Arbeitnehmer können sogar für die im Jahr 2002 (voraussichtlich) anfallenden Ausgaben, die nach den dargestellten Kriterien eine außergewöhnliche Belastung darstellen, bis die Ausstellung eines Freibetragsbescheides beantragen. Wird dieser dem Arbeitgeber rechtzeitig (also vor Lohnabrechnung für Dezember 2002) vorgelegt, so kann er den Freibetrag rückwirkend (durch Aufrollung früherer Lohnabrechnungen) für das gesamte Jahr 2002 berücksichtigen. Doch hat man dabei übersehen, dass ein Aufwand steuerlich nur dann geltend gemacht werden kann, wenn er nicht durch Subventionen etc. gefördert wird.

Nach der letzten wird auf diesen Umstand erstmals ausdrücklich hingewiesen. Soweit für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerfreie Subventionen der öffentlichen Hand geleistet werden (z. B. aus dem Katastrophenfonds), sind sie von den steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Die Normalabschreibung, die vorzeitige Abschreibung und die Sonderprämie können dann nur von den reduzier...

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