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SWK 28, 1. Oktober 2002, Seite 733

Information betreffend steuerliche Maßnahmen im Zu-sammenhang mit der aktuellen Hochwasserkatastrophe

Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann bis 31. 10. 2002 gestellt werden

(BMF) - Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die ab Mitte September einer parlamentarischen Behandlung unterzogen werden. Die folgende Information erläutert diese Maßnahmen, und zwar unter Einbeziehung der im Zuge der parlamentarischen Behandlung geplanten Adaptierungen.

Erleichterungen bei Steuer(-nach-)zahlungen

Im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen. Es sind daher folgende Erleichterungen vorgesehen:

1. Werden Steuerschulden mit Zahlungsfrist oder Fälligkeitstag nach dem nicht zeitgerecht entrichtet, so wird kein Säumniszuschlag verrechnet, wenn

a. die Zahlung bis erfolgt,

b. bis ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wird.

Vor dem wird es weder zu Säumnisfolgen noch zu Terminverlusten (bei verspäteter Ratenentrichtung) kommen. Bei Verspätungszuschlägen wegen verspäteter Abgabe von Steuererklärungen sowie bei Vollstreckungsmaßnahmen wird auf die katastrophenbedingten Erschwernisse in besonderem Maße Rücksicht genommen.

2. Ein Antrag auf Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 kann bis gestellt werden ...

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