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Schlepper: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Die entgeltliche Vermittlungstätigkeit von Schleppungen und selbst durchgeführte Schleusungen nach Österreich sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich zu erfassen. - (§ 23 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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