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Ministerialentwurf zum Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017)
Am wurde der Ministerialentwurf für das MiFiGG 2017 veröffentlicht. Damit sollen EStG, UStG und AIFMG geändert werden. Durch das MiFiGG 2017 soll Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Zugang zu Eigenkapital erleichtert werden. Das neue Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) ist als Drei-Ebenen-Modell ausgestaltet. Dabei investieren private Investoren oder institutionelle Anleger in Beteiligungen an MiFiG, die das Kapital den KMU zur Verfügung stellen. Der Ministerialentwurf sieht steuerliche Anreize für Investoren und die MiFiG vor.
Bei MiFiG iSd § 6 KStG handelt es sich um Alternative Investmentfonds (AIF). Sie dürfen nur von registrierten oder konzessionierten AIFM verwaltet werden. Durch die Änderung des AIFMG soll zukünftig der Vertrieb von AIF, die von einem registrierten AIFM verwaltet werden, auch an qualifizierte Privatkunden zulässig sein. Als qualifizierter Privatkunde soll nunmehr gelten, wer ein frei verfügbares Vermögen iHv mind EUR 250.000 nachweisen kann (bisher EUR 500.000). Die Mindestinvestitionssumme wird von EUR 100.000 auf EUR 10.000 gesenkt.
Wird eine MiFiG von einem konzessionierten AIFM (zu unterscheiden vom registrierten AIFM) verwaltet, ist de...