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SWK 4, 1. Februar 2002, Seite R 14

Schenkungssteuer: Ersatztatbestand

Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG enthält einen Ersatztatbestand, bei dem Vorgänge zur Schenkungssteuer herangezogen werden, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein. - (§ 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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