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GrESt: Tatbestand
• Die Herstellung eines Gebäudes, das dadurch erst zu einem Bestandteil des Grundstückes wird, stellt im Verhältnis zum Auftragnehmer keinen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Tatbestand her. - (§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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