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Die Vereinsrichtlinien eine neue Herausforderung für die Sportvereine
Grenzziehung zwischen unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeit von Sportvereinen wird möglich
Vereinsrichtlinien sind eine wertvolle Informationsquelle für Vereine und Verbände; in ihnen werden die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf Vereine beziehen, zusammengefasst und mit konkreten Beispielen unterlegt. Die vielen Spielarten wirtschaftlicher Betätigung bei Sportvereinen konkurrieren oft mit dem abstrakten Gemeinnützigkeitsbegriff der Bundesabgabenordnung. Mit den Vereinsrichtlinien 2001 wird eine Grenzziehung zwischen unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeit von Sportvereinen möglich sein. Im Folgenden werden die Vereinsrichtlinien mit Angabe der Randziffern auszugsweise dargestellt.
1. Der Sportverein und das Finanzamt
1.1. Sportvereine sind steuerlich begünstigt
Der begünstigte Zweck ist in der Satzung festzulegen. Beim Sportverein ist darunter jede Art der körperlichen Betätigung (RZ 72), im weitesten Sinn daher auch Schieß-sport, Flugsport und Motorsport, zu verstehen. Nicht begünstigt ist aber der Berufssport. Berufssport wird dann vorliegen, wenn für mehr als 50% der aktiven Sportler eines Vereines die Sportausübung die Hauptquelle für die Bestreitung des Unterhaltes darstellt (RZ 132). Anders formuliert: Amateursport ist dann gegeben, wenn mehr als 50% der Aktiven nich...