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ÖBA 3, März 2017, Seite 148

Online-Identifikationsverordnung der FMA

Am wurde eine Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation von Kunden veröffentlicht. § 6 Abs 4 FM-GwG ermöglicht die Identifikation eines abwesenden Kunden mittels eines videogestützten elektronischen Verfahrens. Durch diese Verordnung legt die FMA Maßnahmen zum Ausgleich des damit einhergehenden erhöhten Risikos fest.

Es wird zwischen organisatorischen und verfahrensbezogenen Sicherungsmaßnahmen unterschieden. Erstere umfassen den Einsatz von hinreichend geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern. Diese müssen sich während der Online-Identifikation in einem abgetrennten Raum mit Zugangskontrollen befinden. Das Kreditinstitut (KI) muss außerdem sicherstellen, dass die Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt sind und eine Beeinflussung nicht möglich ist.

Verfahrenstechnische Sicherungsmaßnahmen umfassen die akustische Aufzeichnung des Gesprächs und die Anfertigung von Bildschirmkopien, auf denen das Gesicht des Kunden sowie beide Seiten seines amtlichen Lichtbildausweises zweifelsfrei erkennbar sind. Auch hat sich der Mitarbeiter des KI über die Authentizität des Ausweises zu vergewissern. Während der Videoübertragung muss der potenzielle Kunde eine eigen...

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