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SWK 4, 1. Februar 2002, Seite K 2

Schmuggel

Schmuggel

Ein in Wien lebender Ägypter wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt und bewusstlos. Als er im Spital aufwachte, fehlte seine Rolex. Durch die Diebstahlsanzeige wurde die Finanz aufmerksam und verlangte Eingangsabgabe für die in Kairo gekaufte Rolex (Wert 184.000 S) in der Höhe von 46.500 S. Doppeltes Pech für den Bfr., denn eine Versicherung glaubte ihm nicht, dass er eine so teure Uhr getragen habe. Doch der VwGH kam zu einer günstigen Entscheidung. Denn Bemessungsgrundlage für die Eingangsabgaben ist der gemeine Wert der Uhr. Da der Händler in Kairo kein Rolex-Vertragshändler war, ist anzunehmen, dass es sich um billiges Imitat gehandelt hat und es daher zu keinen Eingangsabgaben kommen wird ().

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