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Zumutbare Mehrbelastung
Zumutbare Mehrbelastung (§ 34 Abs. 4 EStG)
Bezieht ein StPfl. in einem Jahr auch Arbeitslosenentgelt, dann ist dieses bei Berechnung des Steuersatzes dem Einkommen hinzuzurechnen. Für die Bemessungsgrundlage der Höhe der zumutbaren Mehrbelastung sind hingegen steuerfreie Einkünfte nach § 3 EStG nicht hinzuzurechnen. Damit erhöhen steuerfreie Einkünfte nicht die zumutbare Mehrbelastungsgrenze ().