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SWK 1, 1. Jänner 2002, Seite R 4

Verfahren: Schätzung

Grundsätzlich ist eine Schätzungsbefugnis im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens (hier bei einem Chinarestaurant) bei formellen Buchführungsmängeln gegeben; die dazu allein aufgestellte Berechnung anhand einer durchschnittlichen Auslastung aller Sitzplätze im Restaurant an allen Tagen des Jahres sowohl für den Mittags- als auch für den Abendtisch bei angenommenen Konsumationen von 80 S mittags und 160 S abends pro Platz ist ohne weitere Feststellungen über eine besondere Kundenakzeptanz des gegenständlichen Restaurantbetriebes mit der Lebenserfahrung nicht in Einklang zu bringen. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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