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SWK 1, 1. Jänner 2002, Seite R 3

Verdeckte Gewinnausschüttung

Ein monatliches Honorar von 20.000 S für die Ausübung der Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer ist als angemessen anzusehen und stellt keine verdeckte Gewinnausschüttungdar. - (§ 8 Abs. 2 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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