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EuGH: Versicherungsunternehmen
• Mehrwertsteuer: Vergütungen für die Übernahme des Betriebes eines Versicherungsunternehmens nicht steuerbefreit
Urteilstenor des EuGH:
„Die Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, gegen eine marktübliche Vergütung die Tätigkeit eines vollständig in seinem Besitz befindlichen Versicherungsunternehmens auszuüben, das weiterhin Versicherungsverträge im eigenen Namen ab-schließt, stellt keinen Versicherungsumsatz im Sinne des Art. 13 Teil B lit. a der 6. MWSt-RL dar."
( Försäkringsaktiebolag Skandia, Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Regeringsrätt)
Anmerkung: Die gesamte Tätigkeit einer schwedischen Lebensversicherungsgesellschaft, wie Vertrieb von Versicherungsprodukten, Schadensabwicklung, versicherungsmathematische Berechnungen und Kapitalverwaltung, sollte von einer Dienstleistungsgesellschaft ausgeübt werden. Als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen sollte diese Dienstleistungsgesellschaft von der Lebensversicherungsgesellschaft eine marktübliche Vergütung erhalten. Die Dienstleistungsgesellschaft sollte kein mit diesen Versicherungstätigkeiten in Zusammenhang stehendes Risiko übernehmen. Alle Risiken sollten im vollen Umfang...