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ÖBA 8, August 2021, Seite 580

Aufklärung über Innenprovisionen vor Inkrafttreten des WAG 2007

https://doi.org/10.47782/oeba202108058001

§§ 1292, 1293, 1295, 1298 ABGB

Eine Aufklärungspflicht über Innenprovisionen bestand schon vor Inkrafttreten des WAG 2007 (mit ). Über diese ist gesondert aufzuklären, wenn der Anleger nicht davon ausgehen muss, ein Anlageberater werde zusätzlich noch Zahlungen von dritter Seite erhalten.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der ErstKl war bei einer zur selben Bankengruppe wie die Bekl gehörendenS. 581 Bank als Kassier angestellt; er vertrieb dort keine Produkte. Anlässlich seiner Pensionierung erhielt er eine Abfertigung von rd € 30.000. IdF trat etwa im Jahr 2004 ein Filialberater der Bekl an ihn heran und pries ihm eine Beteiligung an einem niederländischen geschlossenen Immobilienfonds (57. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG) an, wobei er erklärte, diese habe einen Ertrag von etwa 3,5 bis 7,5% und sei daher besser als ein Sparbuch, man werde Miteigentümer an einem Grundstück oder Bürohaus, es sei aber sicher. Es handle sich um eine Veranlagung mit Unternehmensbeteiligung mit Chancen und Risiken. Der Berater erklärte dem ErstKl weiters, was eine geschlossene Beteiligung und eine Kommanditbeteiligung sei, dass es hohe Mietert...

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