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SWK 1, 1. Jänner 2002, Seite T 6

Vereinheitlichung der Wiener Vergnügungssteuer

„Publikumstanz" mit 15 Prozent besteuert

(APA) - Im Wiener Landtag ist am die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes beschlossen worden. Damit wird eine rechtliche Differenzierung innerhalb von Tanzveranstaltungen beseitigt - nämlich jene zwischen „fallweisen" und „regelmäßigen" Veranstaltungen. Für Erstere galt ein Steuersatz von 10 Prozent, häufiger stattfindende „Events" schlugen mit 25 Prozent zu Buche. Beide Kategorien des „Publikumstanzes" werden nun einheitlich mit 15 Prozent besteuert. Notwendig geworden war die Änderung, weil die zunächst nur fallweise, aber dann doch ziemlich regelmäßig stattfindenden Clubbing-„Dauerpartys" die Behörde vor das Problem stellten, wo diese einzuordnen seien. Die Neuregelung macht die Beantwortung dieser Frage nun überflüssig. Eine Ausnahme gibt es noch: Für einmalige Veranstaltungen (etwa Bälle) sind nur 10 Prozent Vergnügungssteuer fällig.

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