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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG sind Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstände der privaten Haushaltsführung sind, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn nicht eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung feststeht. Dementsprechend kann ein Diplomat, der im auswärtigen Dienst tätig ist, die Anschaffung eines Speiseservices (klassisch weiß mit Goldrand) nicht als Werbungskosten geltend machen, da die Nutzung des Services auch im Rahmen privater Feierlichkeiten möglich ist. - (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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