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SWK 14, 15. Mai 2002, Seite 458

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Frage offener Siebentelabschreibungen bei errichtender Umwandlung

UmS 109/14/15/02: Eine GmbH, die auf die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft eine Teilwertabschreibung vorgenommen hat, wird nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes i. V. m. Art. II UmgrStG errichtend umgewandelt. Von der gemäß § 12 Abs. 3 KStG 1988 vorgenommenen Siebentelung sind noch drei Siebentel offen. Wie werden diese offenen Siebentelbeträge beim Nachfolgerechtsträger behandelt?

Antwort: Nach Rz. 1238 KStR 2001 gehen die zum Umgründungsstichtag noch nicht abgesetzten Siebentelbeträge im Falle des Untergangs der übertragenden Körperschaft auf den Rechtsnachfolger über. Dies ist bei Umwandlungen i. S. d. UmwG stets gegeben.

Soweit somit Körperschaften Rechtsnachfolger sind, läuft die offene Siebentelabschreibung bei diesen weiter. Diese folgt dem Grunde nach dem Wirtschaftsjahr der entstandenen Mitunternehmerschaft, d. h. das fünfte Siebentel ist in dem Wirtschaftsjahr der Körperschaft außerbilanzmäßig abzusetzen, in dem das erste Wirtschaftsjahr der übernehmenden Mitunternehmerschaft endet.

Wenn bzw. soweit natürliche Personen Rechtsnachfolger sind, kommt eine Siebentelabschreibung nicht mehr in Betracht, die restlichen Siebentelbeträge sind zu Laste...

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