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Eröffnungsfeier einer Ordination
Die Aufwendungen für die Eröffnungsfeier anlässlich der Neugründung einer Ordination können als Betriebsausgabe anerkannt werden.
Die anlässlich der Neueröffnung einer Facharztordination für die Bewirtung der als zuweisende und als Vertretung in Betracht kommenden Ärzte aufgewendeten Ausgaben für ein Buffet sind gem. § 20 Abs. 1 Z 3 in Höhe von 50 % steuerlich als Betriebsausgabe berücksichtigbar. Dies gilt trotz des für Ärzte geltenden Werbeverbots. (Entscheidung der FLD Wien, NÖ und Bgld. 12 vom )