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SWK 14, 15. Mai 2002, Seite 425

Dohverlustrückstellung für Verwertungsverluste aus Leasinggeschäften ­ eine erste Zusammenfassung

Argumente für die steuerliche Zulässigkeit

Michael Kotschnigg

Die persönliche Zurechnung von Gegenständen erfolgt an den wirtschaftlichen Eigentümer (§ 24 BAO). Das ist beim Leasing i. d. R. der Leasinggeber („LG") als der zivilrechtliche
Eigentümer des Leasinggutes. Die Zurechnung an ihn setzt jedenfalls eine im Verhältnis zur Nutzungsdauer kürzere Grundmietzeit voraus. Dies führt bei Verträgen mit Vollamortisation dazu, dass den gesamten Einnahmen nicht die volle AfA gegenübersteht. Die Folge davon sind Scheingewinne in der Grundmietzeit, denen später ein (mitunter sehr hoher) Buchverlust nachfolgt.

Es stellt sich die Frage, ob dieser Verlust mit steuerlicher Wirkung antizipiert werden darf, selbst wenn der Vertrag insgesamt zu einem Gewinn führt. Die dafür gebildete Rückstellung wurde in der Vergangenheit durchwegs anerkannt, in jüngerer Zeit stößt sie jedoch zunehmend auf die Ablehnung der Finanzbehörden.

1. Vorbemerkungen

1.1. Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht der Vollamortisationsvertrag. Hier erzielt der LG bereits in der Grundmietzeit sämtliche Anschaffungs-, Finanzierungs- und sonstigen Nebenkosten samt Gewinnaufschlag, also seine gesamten Einnahmen. Ihnen steht aber nicht die volle AfA des Leasinggutes gegenüber, da für die (steuerliche) Z...

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