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SWK 14, 15. Mai 2002, Seite T 75

Zuerst der Mensch, dann das Steuerrecht

Einer von uns - einer für uns alle

Prof. Dkfm. Maximilian Hackl, jedem Finanzbeamten so vertraut, als wäre er der eigene Steuerberater. Jemand, zu dem man hingeht und der einem die komplexen Regelungen der Gesetzesflut, die sich jährlich über die Finanzbeamten, die im Rechnungswesen beschäftigten Personen und die übrigen Steuerbürger ergießt, verständlich erklärt.

Man trifft sich einmal jährlich in Oberlaa - nicht um ein Heilbad zu nehmen - nein, man möchte sich in Sachen Steuerrecht auf den letzten Stand bringen lassen.

Nach einer kurzen Einleitung „Meine Herren - naja - wieder ein Jahr älter geworden, aber Sie, meine Damen - Sie sehen um zwei Jahre jünger aus" lehnt man sich entspannt zurück, bekommt ein oft gar dickes Skriptum in die Hand gedrückt und schon geht's los: Seite für Seite wird in den nächsten acht Stunden gemeinsam erarbeitet, was der Gesetzgeber (mit Budgetauftrag) und die Wirtschaftstreuhänder (im Auftrag des Steuerzahlers) miteinander „verbrochen" haben. Und jetzt müssen es die „kleinen und mittleren Ausführungsorgane" beider Seiten in ihrer täglichen Routinearbeit umsetzen. Vorher muss aber verstanden werden, wie diese vielen vergänglichen Regelungen in der Praxis...

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