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SWK 11, 10. April 2002, Seite 60

Aktuelles aus der Steuerpraxis

Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht

Thomas Keppert

Anspruchsverzinsung auch künftig erst ab dem 1. 10. des Folgejahres!

Aufgrund intensiver Verhandlungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit dem BMF ist es gelungen, den Termin für die Anspruchsverzinsung auch künftig auf den 1. 10. des Folgejahres zu verschieben. Die diesbezügliche Änderung des § 205 Abs. 1 BAO ist im Abgabenänderungsgesetz 2002 enthalten. Den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ist zu entnehmen, dass die Änderung einer Anregung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Rechnung trägt und die Erfahrungen des Vorjahres sowie das Interesse an einer gleichmäßigen Auslastung der Wirtschaftstreuhänder-Kanzleien berücksichtigt.

Änderung der Rechtsansicht zur Steuerpflicht von Anspruchszinsen

Den wiederholt vorgetragenen Forderungen des Fachsenats für Steuerrecht wurde mit Erlass vom , GZ 06 0104/11-IV/6/01, Rechnung getragen (Änderung der Rz. 4852 EStR 2000 und Einfügung einer neuen Rz. 6173 a EStR 2000). Demnach sind Nachforderungszinsen gem. § 205 BAO ertragsteuerlich (weiterhin) nicht abzugsfähig und Gutschriftszinsen gem. § 205 BAO - entgegen der Aussage in den Gesetzesmaterialien des BBG 2001 - nicht ertragsteuerpflichtig. Gutschriftszinsen sind wie Einkommensteuergutschriften zu behandeln und sind daher einkommensteuerlich neutr...

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