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Vereinbarung zwischen Österreich und Québec über soziale Sicherheit
Eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und Québec im Bereich der sozialen Sicherheit soll aufgrund inner- und zwischenstaatlicher Rechtsentwicklungen neu gefasst werden. Dem Nationalrat wurde dazu eine Regierungsvorlage übermittelt, mit der die Vereinbarung an andere moderne bilaterale Abkommen angeglichen werden soll (RV 1360 BlgNR 27. GP). Die Änderungen betreffen die neue Pensionsberechnung und neu aufgenommene Bestimmungen bei der Unfallversicherung. Außerdem wird eine umfassende Datenschutzregelung vereinbart.
Weil eine Provinz laut kanadischem Recht keine völkerrechtlichen Verträge abschließen darf, wurde die Vereinbarung nicht als Staatsvertrag geschlossen, sondern als nicht völkerrechtliche Vereinbarung, wofür es in Österreich ein eigenes Gesetz brauchte. Auch für die erneuerte Vereinbarung ist ein solches Gesetz notwendig. Das vorliegende Gesetz regelt also, dass der BMSGPK die Vereinbarung zu unterzeichnen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens per Verordnung kundzumachen hat.