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ÖBA 8, August 2021, Seite 511

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202108051101

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Benchmark-VO: Konsultation der EU-Kommission – Delegierter Rechtsakt zur CHF-LIBOR-Nachfolge (SARON compounded)

Infolge intensiver Bemühungen der Bundessparte konnte erreicht werden, dass die EU-Kommission eine Konsultation zur Ausübung ihres neuen Mandats in Art. 23b Benchmark-VO zur gesetzlichen Nachfolgeregelung zum CHF-LIBOR gestartet hat.

Zur CHF-LIBOR-Nachfolge und den diesbezüglichen Bemühungen zur gesetzlichen Nachfolgeregelung auf EU-Ebene haben wir Ende Mai nochmals bei der EU-Kommission auf die Dringlichkeit der Thematik hingewiesen.

Die EU-Kommission hat daraufhin nicht nur rückgemeldet, dass eine Verabschiedung eines Delegierten Rechtsakts vor dem Sommer äußerst unwahrscheinlich ist, sondern auch sogar die Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts grundsätzlich infrage gestellt werde. Die Vorgangsweise der EU-Kommission ist insgesamt nicht nachvollziehbar.

Von Seiten der Bundessparte wird die Thematik entsprechend nachdrücklich auf allen Ebenen weiter betrieben. Auch die FMA und das BMF sind bemüht, hierbei eine für die Finanzmarktstabilität notwendige rechtssichere Lösung zu gewährleisten. Große Unterstützung gibt es auch von Seiten Vizepräsident Othmar Kara...

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