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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 790

Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Spenden aus Sicht der Gesetzes- und der Verwaltungspraxis

Zum Jahresende: Reduzierung der Steuerlast durch „noble Gesten"?

Bernhard Renner

Das Jahresende naht mit Riesenschritten und bringt es mit sich, dass einerseits mittels Postwurfsendungen gemeinnütziger Organisationen, die bspw. Kalender oder Weihnachtsbillets enthalten, vielstimmige Appelle ertönen, das „soziale Gewissen" durch Geldspenden an deren Absender zu beruhigen, und andererseits - wer zahlt schon wirklich gerne (zu viel) Steuern? - Überlegungen anzustellen sind, wie der im schon fast abgelaufenen Jahr hoffentlich entstandene Gewinn doch noch reduziert werden kann.

Im Folgenden soll - zwar nicht streng wissenschaftlich, dafür umso kritischer - der Frage nachgegangen werden, ob bzw. wie sich beide Aspekte „unter einen Hut bringen" lassen. Um es gleich kurz vorwegzunehmen: Das Ergebnis ist in vielen Fällen nicht wirklich befriedigend - nicht nur weil die Abzugsmöglichkeiten beschränkt sind.

1. Der Begriff der „Spende"

Das EStG erwähnt zwar das Wort „Spende" nicht, an zahlreichen Stellen wird jedoch der Begriff der „Zuwendung" verwendet, der aber nur in den wenigsten Fällen (und zwar in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 sowie § 18 Abs. 1 Z 7 leg. cit.) in Verbindung mit dem weiteren Merkmal der „Freigebigkeit" den Begriff der „Spende" bedeutet. Auch das KStG 1988 kennt den Begriff der...

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