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SWK 9, 17. März 2002, Seite S 291

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Umwandlung auf eine Privatstiftung

UmS 99/09/02: Eine eigennützige Privatstiftung ist trotz behördlicher Aufforderung im Jahre 02 der Offenlegungspflicht der im Jahre 01 geänderten Stiftungszusatzurkunde nicht nachgekommen und hat nach § 13 Abs. 1 KStG 1988 die Eigenschaft einer unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Privatstiftung angenommen. Kann eine im März 01 entgeltlich erworbene hundertprozentige Beteiligung an einer Holding-GmbH zu einer verschmelzenden Umwandlung auf die Privatstiftung zum führen, bei der auch der vortragsfähige Verlust der GmbH übergeht?

Antwort: Die verschmelzende Umwandlung als Anwendungsfall des Art. II UmgrStG setzt nach § 7 Abs. 1 Z 2 leg. cit. entweder eine Betriebsübertragung oder einen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Hauptgesellschafter voraus. Die verweigerte Offenlegung führt nach Rz. 23 ff. StiftR 2001 ab Beginn der Veranlagungsperiode, in der die Änderung erfolgte, zum Wechsel der Eigenschaft einer Privatstiftung i. S. d. § 13 KStG 1988 zu einer solchen i. S. d. § 7 Abs. 3 KStG 1988. Da dies ab gegeben ist, kann die Holdinggesellschaft unter Anwendung des Art. II UmgrStG umgewandelt werden. Die Umwandlung auf einen Stichtag, zu dem die Privatstiftung noch nicht die Eigenschaft einer unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft besaß, stört in diesem Fall deshalb nicht, weil ...

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