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SWK 9, 17. März 2002, Seite 288

Grundstück als Betriebsvermögen

Weder die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO noch Gewerbesteuerbescheide enthalten einen normativen Abspruch über den Umfang des Betriebsvermögens

Wolfgang Nemec

Die oftmals im Zuge einer Betriebsprüfung durchgeführte Einbeziehung eines Wirtschaftsgutes in das Betriebsvermögen des Abgabepflichtigen hat die wirtschaftliche Konsequenz, dass bei einer allfälligen späteren Entnahme dieses Wirtschaftsgutes (z. B. Grundstück) die in der Zwischenzeit angesammelten stillen Reserven steuerhängig werden können.

Im aktuellen Erkenntnis vom , 2001/15/0007, sprach der VwGH über die Beschwerde eines Speditionsunternehmens ab, das u. a. ein im Eigentum eines Gesellschafters stehendes Grundstück nur zu 59% durch Aktivierung als Betriebsvermögen behandelte. Auf der 59%-Grundstücksfläche befand sich das Betriebsgebäude der Beschwerdeführerin. Die restlichen 41% des Grundstückes waren nicht bebaut, jedoch brachte die Beschwerdeführerin im Berufungsverfahren vor, dass diese Fläche für eine spätere Erweiterung der Betriebsgebäude dienen könnte. Weiters verwendete die Beschwerdeführerin das gesamte Grundstück (100%) als Pfandbesicherung für mehrere Geschäftsdar-lehen und machte auch 100% der Darlehenszinsen als Betriebsausgaben geltend.

Im Berufungsverfahren wendete die Beschwerdeführerin ein, es handle sich bei dem 41%-Grundstücksteil nicht um gewi...

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