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SWK 19, 1. Juli 2002, Seite 44

GrESt: Vertragsaufhebung

Nach ständiger hg. Judikatur ist der Tatbestand nach § 17 Abs. 1 Z 3 GrEStG nicht erfüllt, wenn es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt; die Anfechtung eines Vertrages wegen eines dabei unterlaufenen Irrtums ist vielmehr gerichtlich vorzunehmen. - (§ 17 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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