Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2002, Seite 44

Finanzstrafverfahren: Verfahrensdauer

Nach Ansicht des VwGH ist unter Berücksichtigung der ungewöhnlich langen Verfahrensdauer eines Finanzstrafverfahrens (Selbstanzeige 1993, Strafverfügung 1996, Straferkenntnis erster Instanz 1997, Berufungserkenntnis 2001) ein faires Verfahren i. S. d. Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht mehr gewährleistet. - (§ 35 Abs. 4 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...