Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2002, Seite 43

Bescheid: Begründung

Die gesetzlich verlangten Begründungserfordernisse verpflichten auch die Vorstellungsbehörde, in ihrem Bescheid in eindeutiger, einer nachprüfbaren Kontrolle zugänglicher Weise darzulegen, von welcher konkreten Tatsachengrundlage bei der getroffenen Entscheidung ausgegangen wurde. - (§ 60 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...