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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Dass die Bewirtung von Informanten der beruflichen (betrieblichen) Tätigkeit einer Journalistin förderlich ist, reicht nach der Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nicht, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen. Die Bewirtung von Geschäftsfreunden dient nicht nur im speziellen Fall von Journalisten, sondern wohl im Regelfall dazu, die Eingeladenen für die Zwecke des Gastgebers „zugänglicher" zu machen und damit deren Einnahmenerzielung zu fördern. - (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
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