Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Rechtsprechung zur Konkurrenz von Umsatzsteuerdelikten und das Verbot des Zwanges zur Selbstbeschuldigung
Rechtsprechung verfassungsrechtlich problematisch
Seit 1991 nimmt der OGH bei einem Zusammentreffen einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit einer nachfolgenden Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG Scheinkonkurrenz in Form der Konsumtion an und wertet die Jahressteuerhinterziehung als Haupttat und die Vorauszahlungshinterziehung als mitbestrafte Vortat, wenn es sich bei beiden Delikten um den gleichen Verkürzungsbetrag und denselben Besteuerungszeitraum handelt (). Der VwGH hat sich mit Erkenntnis vom , 92/13/0179, der Rechtsansicht des OGH angeschlossen.
Diese Rechtsprechung ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich. Bereits in dem Aufsatz „Zur Konkurrenz zwischen der Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer und der Vorauszahlungen", ÖStZ 1993, 286, habe ich eine Reihe der damit verbundenen Probleme behandelt. In dem Aufsatz „Umsatzsteuervorauszahlung und Jahresumsatzsteuer als Tatobjekte von Finanzvergehen" in Leitner (Hg.), Aktuelles zum Finanzstrafrecht, 1996, 137, habe ich aufgezeigt, dass die konkurrenzrechtliche Beurteilung der Höchstgerichte Probleme auch auf verfassungsrechtlicher Ebene aufwirft.
In Anbetracht einer die verfassungsrechtliche Problematik behandelnden Rechtsprechung des ...