Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zur Grunderwerbsteuerpflicht bei Zusammenschlüssen
UmS 115/19/02: A möchte sich an der operativ tätigen, Grundvermögen besitzenden B-GmbH & Co KG als weiterer Gesellschafter mit einer Geldeinlage beteiligen. Löst dies Grunderwerbsteuerpflicht aus?
Antwort: Nein. Der Beitritt von Personen als neue Gesellschafter einer bestehenden Mitunternehmerschaft ist ein Zusammenschluss i. S. d. Art. IV UmgrStG (s. SWK-Heft 11/1995, Seite A 276, URS 461). Ertragsteuerrechtlich wird dabei fingiert, dass sich der neue Gesellschafter mit der bestehenden Gesellschaft zu einer neuen Mitunternehmerschaft vereinigt, sodass das nach § 23 Abs. 1 UmgrStG erforderliche Übertragen eines Betriebes gegeben ist. Diese ertragsteuerrechtliche Fiktion gilt nicht für die Umsatzsteuer und die Gebühren und Verkehrsteuern. Das der B-GmbH & Co KG zugerechnete Grundvermögen geht damit nicht auf eine (ertragsteuerlich fiktive) neue Personengesellschaft über, sondern verbleibt in der bestehenden Gesellschaft und wird durch den Gesellschaftereintritt nicht verändert. Es liegt somit kein Tatbestand des GrEStG vor.