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SWK 19, 1. Juli 2002, Seite S 525

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Grunderwerbsteuerpflicht bei Zusammenschlüssen

UmS 115/19/02: A möchte sich an der operativ tätigen, Grundvermögen besitzenden B-GmbH & Co KG als weiterer Gesellschafter mit einer Geldeinlage beteiligen. Löst dies Grunderwerbsteuerpflicht aus?

Antwort: Nein. Der Beitritt von Personen als neue Gesellschafter einer bestehenden Mitunternehmerschaft ist ein Zusammenschluss i. S. d. Art. IV UmgrStG (s. SWK-Heft 11/1995, Seite A 276, URS 461). Ertragsteuerrechtlich wird dabei fingiert, dass sich der neue Gesellschafter mit der bestehenden Gesellschaft zu einer neuen Mitunternehmerschaft vereinigt, sodass das nach § 23 Abs. 1 UmgrStG erforderliche Übertragen eines Betriebes gegeben ist. Diese ertragsteuerrechtliche Fiktion gilt nicht für die Umsatzsteuer und die Gebühren und Verkehrsteuern. Das der B-GmbH & Co KG zugerechnete Grundvermögen geht damit nicht auf eine (ertragsteuerlich fiktive) neue Personengesellschaft über, sondern verbleibt in der bestehenden Gesellschaft und wird durch den Gesellschaftereintritt nicht verändert. Es liegt somit kein Tatbestand des GrEStG vor.

Zur Umgründung durch den Erben

UmS 116/19/02: Der protokollierte Einzelunternehmer A ist am verstorben. Seine erbberechtig...

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