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KommSt: Pensionsabfindung
• Pensionsabfindungen, die während des aufrechten Dienstverhältnisses erfolgen, sind nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 5 Abs. 2 lit. a KommStG 1993 zu subsumieren. - (§ 5 Abs. 2 lit. a KommStG 1993), (Abweisung)
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