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Umsatzsteuersondervorauszahlung
• Die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen tritt als einzige Rechtsfolge des Unterbleibens einer Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es hiezu eines verwaltungsbehördlichen Rechtsaktes bedarf. - (§ 21 Abs. 1 a UStG 1994), (Abweisung)
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