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Strukturverbesserungsgesetz
• Dem Art. I StruktVG kann nicht entnommen werden, dass dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht hinsichtlich der „Inanspruchnahme" der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetz zusteht. - (Art. I StruktVG), (Abweisung)
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