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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite R 29
KommSt: Bemessung
• Die für den Betrieb einer Werksküche der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bezahlten Arbeitslöhne sind in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen. - (§ 3 Abs. 3 KommStG 1993), (Abweisung)
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