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Geschäftsführer: KommSt
• Im Zusammenhang mit der Frage der Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen stellt es kein Indiz für ein Risiko dar, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, wenn der Geschäftsführer trotz einer Verlustsituation der Gesellschaft eine Entlohnung von 1 Mio. S bezieht. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)
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