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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite 36

Wettbewerbswidrigkeit von gewerbescheinpflichtigen Tätigkeiten ohne Gewerbeschein?

Ausüben einer gewerbescheinpflichtigen Tätigkeit ist grundsätzlich wettbewerbswidrig

Günther Feuchtinger

Der OGH sprach in einer jüngeren Entscheidungaus, dass die Ausübung einer Tätigkeit, welche als freies Gewerbe zu qualifizieren ist und ohne Gewerbeschein ausgeübt wird, nicht wettbewerbswidrig ist. Diese Entscheidung ist ein Abgehen von der gegenteiligen OGH-Judikatur zu diesem Thema. Der vorliegende Beitrag soll darlegen, dass es sich hier nur um eine „Ausreißerentscheidung" handelt und die bisherige gegenteilige jüngere Judikatur des Höchstgerichtes die korrekte Linie bildet. Auch in einer noch aktuelleren höchstgerichtlichen Entscheidungfinden sich in der Begründung stichhaltige Anhaltspunkte für die Wettbewerbswidrigkeit der Ausübung von selbständigen Tätigkeiten ohne Lösung eines Gewerbescheines trotz Gewerbescheinpflicht unabhängig von der Art des Gewerbes. An dieser - nach Ansicht des Autors richtigen - Rechtsauffassung sollte sich auch in Zukunft durch eine allfällige Gewerberechtsreform, welche gerade in Diskussion ist, nichts ändern.

1. Allgemeines

Die Gewerbeordnung (GewO) kennt Gewerbe ohne erforderlichen Qualifikationsnachweis („freie Gewerbe") und Gewerbe, für die eine spezielle Befähigung erforderlich ist. Die allgemeinen Gewerbeantrittsvoraussetzungen müssen immer er...

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