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Nochmals: Besteuerung ausländischer Busunternehmer
Mit 1. 4. 2002 wurden die bisherigen Umsatzsteuerbefreiungen für ausländische Busunternehmer endgültig zurückgenommen
In SWK-Heft 11/2002 werden die seit für die Besteuerung von ausländischen Busunternehmern geltenden Regelungen nur zum Teil zutreffend dargestellt. Daher folgende Klarstellung:
Neuregelung mit
Mit entfielen alle bisher für die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen geltenden Sonderregelungen (§ 29 Abs. 7 UStG i. d. F. BGBl. I Nr. 56/2002 lautet: „§ 4 Abs. 9, § 20 Abs. 4 und § 21 Abs. 7 sind auf Umsätze anzuwenden, die vor dem , nach dem und vor dem liegen").
Wegfall der Steuerbefreiungen - stattdessen Anwendung der allgemeinen Vorschriften des UStG 1994
Der Wegfall der Sonderregelungen war erforderlich, weil (auf Druck der EU) mit endgültig die bisher (auf Basis der Gegenseitigkeit nach § 48 BAO bestimmten Staaten gewährten) Steuerbefreiungen für Beförderungsleistungen zurückgenommen wurden (VO BGBl. II Nr. 184/2001). Damit wurde eine Vielzahl von Beförderungsleistungen ausländischer Busunternehmer in die Besteuerung einbezogen. Eine Erhebung dieser Umsatzsteuer im Wege der Einzelbesteuerung (für jede einzelne Fahrt vom Zollamt beim Übertrit...