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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite 404

Nochmals: Besteuerung ausländischer Busunternehmer

Mit 1. 4. 2002 wurden die bisherigen Umsatzsteuerbefreiungen für ausländische Busunternehmer endgültig zurückgenommen

Elisabeth Kraus

In SWK-Heft 11/2002 werden die seit für die Besteuerung von ausländischen Busunternehmern geltenden Regelungen nur zum Teil zutreffend dargestellt. Daher folgende Klarstellung:

Neuregelung mit

Mit entfielen alle bisher für die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen geltenden Sonderregelungen (§ 29 Abs. 7 UStG i. d. F. BGBl. I Nr. 56/2002 lautet: „§ 4 Abs. 9, § 20 Abs. 4 und § 21 Abs. 7 sind auf Umsätze anzuwenden, die vor dem , nach dem und vor dem liegen").

Wegfall der Steuerbefreiungen - stattdessen Anwendung der allgemeinen Vorschriften des UStG 1994

Der Wegfall der Sonderregelungen war erforderlich, weil (auf Druck der EU) mit endgültig die bisher (auf Basis der Gegenseitigkeit nach § 48 BAO bestimmten Staaten gewährten) Steuerbefreiungen für Beförderungsleistungen zurückgenommen wurden (VO BGBl. II Nr. 184/2001). Damit wurde eine Vielzahl von Beförderungsleistungen ausländischer Busunternehmer in die Besteuerung einbezogen. Eine Erhebung dieser Umsatzsteuer im Wege der Einzelbesteuerung (für jede einzelne Fahrt vom Zollamt beim Übertritt ins Drittlandsgebiet) hätte ohn...

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