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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite S 403

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Anteilsgewährung bei einer Down-stream-Konzernabspaltung

UmS 108/13/02: An der GmbH A sind die Gesellschafter A und B je zur Hälfte beteiligt. Die GmbH A ist ihrerseits an der GmbH C mit 10 % beteiligt, die restlichen Anteile halten A und B je zur Hälfte, somit mit je 45 %. Im Rahmen einer Down-stream- Konzernabspaltung zur Aufnahme spaltet die Gesellschaft A ihren Betrieb auf die Gesellschaft C ab. Kommt es anlässlich dieses Abspaltungsvorganges zu einer Anteilsgewährung?

Antwort: Spaltungsrechtlich liegt eine Down-stream-Konzernabspaltung zur Aufnahme vor. Dabei kann von zwei Varianten Gebrauch gemacht werden:

§ 1 Abs 2 Z 2 SpaltG ermöglicht diese Abspaltung in Verbindung mit der Gewährung von Anteilen an die Anteilsinhaber der spaltenden Gesellschaft.

§ 17 SpaltG ermöglicht durch die Bezugnahme auf die Verschmelzungsvorschriften des Aktiengesetzes diese Abspaltung unter Verzicht auf die Gewährung von Anteilen gemäß § 224 AktG.

Sollte eine verhältniswahrende Abspaltung mit Anteilsgewährung geplant sein, käme es durch die Anteilsgewährung an A und B zu einer Aufstockung der Anteile an der GmbH-C aber insgesamt zu keiner Veränderung in den Beteiligungsverhältnissen (45 % : 45 % : 10 %). Sollte eine nicht verhältniswahrende Spaltung ...

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