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Die ertragsteuerlichen Auswirkungen des , betreffend Kleinbusse
Konsequenzen hinsichtlich der AfA-Bemessungsgrundlage und des als Betriebsausgabe anzusetzenden Fahrzeugaufwandes
(BMF) - Der , zum Vorsteuerabzug betreffend Kleinbusse nach der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 Stellung genommen und ausgesprochen, dass die genannte Verordnung umsatzsteuerrechtlich insofern gemeinschaftsrechtswidrig ist, als sie die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges bei Kraftfahrzeugen gegenüber der zum Zeitpunkt des Beitrittes der Republik Österreich zur EU () bestehenden Verwaltungspraxis einengt. Wird aus Anlass des gegenständlichen Urteiles der Vorsteuerabzug (nachträglich) zuerkannt, ergeben sich dadurch ertragsteuerliche Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der AfA-Bemessungsgrundlage und hinsichtlich des Ausmaßes des als Betriebsausgabe (neben der AfA) anzusetzenden Fahrzeugaufwandes.
1. Allgemeines
Wird als Folge des EUGH-Urteils vom , Rs. C-409/99, der Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerbescheid zuerkannt (siehe dazu den Erlass vom , GZ 09 1202/4-IV/9/02), sind die sich daraus ergebenden ertragsteuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Davon kann grundsätzlich
• die Höhe der Anschaffungskosten (AfA-Bemessungsgrundlage, siehe unter Punkt 2),
• die Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988, siehe unter Pun...