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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite K 9

Vermietung und Liebhaberei

Vermietung und Liebhaberei (§ 2 EStG)

Wird eine (vom Sohn) angemietete Wohnung nach Sanierung vermietet, dann ist innerhalb von 20 Jahren ein Gesamtüberschuss zu erzielen. Der Zeitraum von 20 Jahren gilt auch dann, wenn im Mietvertrag der Sohn nur für 10 Jahre auf eine Kündigung verzichtet hat, außer es ist die Betätigung von Anfang an nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von 10 Jahren angelegt. Im Umstand, dass der Wohnungseigen-tümer für 10 Jahre auf die Kündigung verzichtet hat, ist für sich allein keine Annahme für einen solchen Plan einer zeitlich befristeten Vermietung zu erblicken ().

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