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Darlehenskonvertierung im betrieblichen Bereich
Kursgewinne/-verluste sind im Konvertierungszeitpunkt realisiert
(BMF) - Die Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen im Einkommensteuerprotokoll 2001 und in Rz. 6624 a EStR 2000 in der Fassung des EStR-2000-Änderungserlasses 2001 betreffend Spekulationseinkünfte im Zusammenhang mit Fremdwährungsdarlehen ist auf die Darlehenskonvertierung im außerbetrieblichen Bereich bezogen. Auf die steuerliche Beurteilung der Konvertierung eines betrieblichen Fremdwährungsdarlehens sind die Ausführungen nicht übertragbar.
Im betrieblichen Bereich führt eine Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner wie beim Bilanzierer zum gleichen steuerlichen Ergebnis. Die Konvertierung stellt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, das heißt die ursprüngliche Fremdwährungsschuld (z. B. in Yen) wird unter Eingehung einer entsprechenden anderen Fremdwährungsschuld (z. B. SFR) getilgt. Dabei entstehende Kursgewinne (infolge eines im Tilgungszeitpunkt gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Kurses) oder Kursverluste (im umgekehrten Fall) sind im Tilgungszeitpunkt (= Konvertierungszeitpunkt) realisiert. Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, s...